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   BGH, 30.11.2023 - III ZR 174/22   

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https://dejure.org/2023,44431
BGH, 30.11.2023 - III ZR 174/22 (https://dejure.org/2023,44431)
BGH, Entscheidung vom 30.11.2023 - III ZR 174/22 (https://dejure.org/2023,44431)
BGH, Entscheidung vom 30. November 2023 - III ZR 174/22 (https://dejure.org/2023,44431)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.07.2011 - III ZR 23/11

    Streitwert einer Klage auf Befreiung von einer Verbindlichkeit

    Auszug aus BGH, 30.11.2023 - III ZR 174/22
    Grundsätzlich entspricht der Streitwert einer Klage auf Freistellung von einer Verbindlichkeit zwar dem bezifferten Schuldbetrag (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Juli 2011 - III ZR 23/11, NJW-RR 2012, 60 Rn. 2; BGH, Beschluss vom 21. Dezember 1989 - VII ZR 152/88, NJW-RR 1990, 958).

    Das Freistellungsinteresse bewertet der Senat gemäß § 3 ZPO daher - ebenso wie in der mit dem gegebenen Sachverhalt vergleichbaren Fallgestaltung, die dem Beschluss vom 14. Juli 2011 (aaO Rn. 4) zugrunde lag - mit 20 % des Nominalwerts der auf Freistellung gerichteten Forderungen.

  • BGH, 01.10.2019 - VI ZR 156/18

    Entgegenstehen einer qualifizierten Nachrangabrede der Qualifikation des

    Auszug aus BGH, 30.11.2023 - III ZR 174/22
    Überdies ist zu berücksichtigen, dass es sich bei dem Investitionsmodell - wie die Klägerin selbst geltend gemacht hat - um ein unerlaubtes Einlagengeschäft im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 32 Abs. 1 Satz 1, § 54 Abs. 1 Nr. 2 KWG handelte, wovon auch die Vorinstanzen unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 1. Oktober 2019 betreffend eine gemäß § 307 BGB unwirksame Nachrangklausel (VI ZR 156/18, NJW-RR 2020, 112 Rn. 18, 21), die - wie das Landgericht angenommen hat - der in den vorliegenden Verträgen enthaltenen Klausel entsprach, ausgegangen sind.
  • BGH, 13.10.2020 - VIII ZR 290/19

    Eigener wirtschaftlicher Wert der Feststellung des Annahmeverzugs im Falle einer

    Auszug aus BGH, 30.11.2023 - III ZR 174/22
    Die Anträge auf Feststellung des Annahmeverzugs und Freistellung von den außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten erhöhen den Streitwert nicht (vgl. zB BGH, Beschlüsse vom 13. Oktober 2020 - VIII ZR 290/19, NJW-RR 2020, 1517 Rn. 7 m.zahlr.w.N.).
  • BGH, 21.12.1989 - VII ZR 152/88

    Streitwert einer Klage auf Freistellung von einer Verbindlichkeit entspricht

    Auszug aus BGH, 30.11.2023 - III ZR 174/22
    Grundsätzlich entspricht der Streitwert einer Klage auf Freistellung von einer Verbindlichkeit zwar dem bezifferten Schuldbetrag (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Juli 2011 - III ZR 23/11, NJW-RR 2012, 60 Rn. 2; BGH, Beschluss vom 21. Dezember 1989 - VII ZR 152/88, NJW-RR 1990, 958).
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